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Lohnsteuer / Steuer(Tarif-)Reform 2010
Nach dem Regierungsprogramm soll es bereits ab 2009 eine Tarifänderung bei der Einkommensteuer geben. Konkret sind folgende Grenzsteuersätze vorgesehen:
Einkommen: Grenzsteuersatz:
von 0,- bis 11.000,- (bisher 10.000) 0%
über 11.000,- (bisher 10.000,-) bis 25.000,- 36,50% (bisher 38,33%)
über 25.000 bis 60.000 (bisher 51.000,-) 43,2143% (bisher 43,60%)
darüber 50%
Aus der darüberliegenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Steuerersparnis sich für Lohnsteuerpflichtige aufgrund des neuen Einkommensteuertarifs ab 2009 voraussichtlich pro Jahr ergeben wird.
Darüber hinaus sind im Regierungsprogramm folgende Maßnahmen zur Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern vorgesehen:
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Einführung eines Kinderfreibetrages iHv 220,00 pro Kind und Jahr (bei Geltendmachung durch beide Elternteile, je Elternteil 60% dieses Freibetrages).
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Erhöhung der Kinderabsetzbeträge von 610,00 auf 700,00 pro Jahr und Kind.
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Kinderbetreuungskosten (Tagesmütter, Kindergärten etc.) sollen bis zum 10. Lebensjahr des Kindes bis zu 2.300,00 pro Jahr und Kind steuerlich absetzbar sein. Ein diesbezüglicher Kostenersatz des Arbeitgebers soll bis zu 500,00 pa steuerfrei sein.
Die Steuerersparnis in der oben angeführten Tabelle erhöht sich dementsprechend für Steuerpflichtige mit Kindern (der Kinderfreibetrag und die abgesetzten Kinderbetreuungskosten mindern die Steuerbelastung in Abhängigkeit vom anzuwendenden Grenzsteuersatz, die Kinderabsetzbeträge werden als direkte Transferzahlungen gewährt).