Beratung in Versicherungsangelegenheiten
Zu unseren Aufgaben als objektiver Berater in Versicherungsangelegenheiten zählen neben der fachlich kompetenten Beratung in Versicherungsfragen insbesondere:
Risikoanalyse und Versicherungskonzept
Eine eingehende Untersuchung und Bewertung der unseren Kunden bedrohenden Gefahren ist die Voraussetzung zur Erstellung eines optimalen Versicherungskonzeptes als Entscheidungsgrundlage, welche Risken versichert werden müssen, sollten oder unversichert bleiben können. Die Hauptaufgabe von uns als unabhängiger Berater in Versicherungsangelegenheiten besteht dabei in der Beratung unseres Kunden, seine Vorsorge primär auf die großen oder gar existenzbedrohenden Risiken zu konzentrieren, um eine möglichst große Effizienz des Prämienaufwandes zu erzielen. Dabei haben wir auch die Möglichkeit zur Vermeidung, Verminderung und/oder Überwälzung von Risken aufzuzeigen, und zwar nicht nur um den Prämienaufwand zu vermindern, sondern auch als allfällige Alternative zum Versicherungsschutz.
Unsere Dienstleistungen
Wir erbringen Dienstleistungen für den Versicherungsnehmer, Sozialversicherungsträger, für Auftraggeber aus Industrie, Handel, Gewerbe, Verkehr und Tourismus und bieten auch Beratungsleistungen für versicherungsmathematische Aufgaben an (zB Tarifentwicklungen, Verfassen von Bedingungswerk und Renditeberechnungen).
Gestaltung des Versicherungsschutzes
Die Aufgabe von unserem Büro bei der Realisierung des Versicherungskonzeptes ist die Optimierung des Preis-/Leistungsverhältnisses des Versicherungsschutzes in bedingungs- und tarifmäßiger Hinsicht unter Beachtung der jeweiligen Marktsituation sowie die Verwaltung der Versicherungsverträge.
Gutachtertätigkeit
Des Weiteren erbringen wir Gutachtertätigkeiten in allen Versicherungssparten und ?segmenten der Wirtschaft für Konsumenten, Unternehmen und öffentlichen Institutionen.
Schadenserledigung
Die fachkundige Beratung und Vertretung unseres Kunden im Schadensfall umfasst dabei sowohl dessen Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag als auch dessen Schadenersatz-/Ausgleichsansprüche gegenüber einem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer. Diese Regulierungen umfassen auch die dafür vorgesehenen Tätigkeiten als Schadenregulierungsbeauftragte im Sinne nationaler Gesetze und internationaler Abkommen. Hiezu gehört auch die Beschaffung aller Unterlagen, um eine rasche außergerichtliche Schadenserledigung durch den Versicherer bzw. Schädiger zu erzielen.
Sie haben eigentlich keinen Überblick im Zusammenhang mit Ihren Versicherungen mehr und hätten gerne wieder einmal Ordnung?
Ihr letzter Schaden wurde nicht nach Ihren Wünschen abgewickelt und hätten das gerne
in der Zukunft besser organisiert?
Dann melden Sie sich einfach unter office@inviva.at und wir beraten Sie sehr gerne!
Ihr INVIVA Team