Info 

Die Suche einer günstigeren Bank kann sich auch deswegen schwierig herausstellen, weil einerseits Ihre Bonität von verschiedenen Banken ganz unterschiedlich gesehen wird und andererseits es sehr schwer ist durch den Dschungel an Kreditbedingungen durchzublicken und das auch noch objektiv zu vergleichen. Denn die eine Bank möchte z.B.: einfach ihren Kredit zu hundert Prozent besichert wissen, eine andere wiederum legt auf die laufende Bedienung des Kredits mehr Wert, also darauf, dass Sie einen gesicherten Job haben oder über genügend frei verfügbares Einkommen verfügen. Eine dritte Bank wiederrum hinkt ihren vorgegebenen Zielen weit hinterher, wie viel Kredit sie heuer vergeben will, und ist deswegen großzügig in ihrer Gebarung. Wollen sie sich das Abtingeln von Bankfilialen ersparen, wäre es zielführender, uns die Arbeit für Sie machen zu lasen und uns unter sparen@inviva.at zu kontaktieren.

 

Voraussetzungen

Ende des Auslandsleasings für PKW?

Österreichische Unternehmer hatten einen steuerlichen Vorteil darin, PKW bzw. Kombis im benachbarten Deutschland zu leasen. Mit einer im Februar 2008 beschlossenen Richtlinienänderung durch den EU-Ministerrat werden voraussichtlich ab dem Jahr 2010 diese Vorteile nicht mehr gegeben sein.

 

Least ein österreichischer Unternehmer einen PKW bei einer deutschen Leasinggesellschaft, so richtet sich nach derzeitiger Rechtslage der Leistungsort nach dem Sitz des Leistungserbringers, dh., von einem deutschen Leasingunternehmen wird deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, auch wenn der Leasingnehmer ein österreichischer Unternehmer ist. In Österreich besteht für PKW und Kombis grundsätzlich kein Recht auf Vorsteuerabzug. Wer allerdings als österreichischer Unternehmer in Deutschland einen PKW least, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen die auf den Leasingraten lastende deutsche Umsatzsteuer nach deutschen Steuervorschriften als Vorsteuer rückerstatten lassen.

 

Um diesem Steuervorteil entgegen zu wirken, hebt die österreichische Finanzverwaltung 20% Umsatzsteuer von den deutschen Leasingraten ein (sog. Eigenverbrauchsbesteuerung bei PKW-Auslandsleasing). Der Europäische Gerichtshof hat die österreichische Rechtslage zwar als EU-widrig eingestuft, dennoch wurde die Eigenverbrauchsbesteuerung für Leasingraten zuletzt durch eine neuerliche gesetzliche Bestimmung bis 31.12.2010 verlängert. In der Praxis ist die Finanverwaltung zwar angewiesen, die Eigenverbrauchsbesteuerung durchzuführen, jedoch war es durchaus möglich, im Rechtsmittelverfahren eine positive Erledigung (insbesondere beim UFS) zu erwirken.

 

Nun bereitet eine Richtlinienänderung der Thematik voraussichtlich ein Ende:

Am 12.02.2008 wurde eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie bezüglich des Ortes der Dienstleistung vom EU-Ministerrat angenommen. Nach den neuen Vorschriften werden ab 01.01.2010 Dienstleistungen, die ein Unternehmer für einen anderen Unternehmer erbringt, nicht mehr wie bisher am Ort der Niederlassung des Dienstleistungserbringers besteuert, sondern dort, wo der Kunde ansässig ist.

 

Hinsichtlich des PKW-Auslandsleasings in Deutschland bedeutet diese Richtlinienänderung, dass sich in Hinkunft der Leistungsort nach dem Sitz des Abnehmers richtet und somit von der deutschen Leasinggesellschaft österreichische Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist. Jegliche Vorteile aus einer Vorsteuerrückerstattung in Deutschland gehen dadurch verloren.

 

In Bezug auf die umsatzsteuerliche Belastung macht es schlussendlich keinen Unterschied mehr, ob ein österreichischer Unternehmer bei einer deutschen oder einer österreichischen Leasinggesellschaft seinen PKW mietet; der Leistungsort wird in jedem Fall ins Inland verlagert, sodass die Umsatzsteuerpflicht in Österreich entsteht und der Vorsteuerabzug aufgrund der Bestimmungen des österreichischen UStG ausgeschlossen wird. Die nicht gemeinschaftsrechtskonforme Eigenverbrauchsbesteuerung wird damit hinfällig.