Zentralbetriebsrat

Ihre Absicherung ist dem Zentralbetriebsrat sehr wichtig, sei es im Berufsleben wie auch privat. Beruflich haben Sie die Möglichkeit, als Mitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) den bewährten Berufsrechtsschutz in schwierigen Situationen in Anspruch zu nehmen.
 
Private Sorgen beschäftigen Sie nicht nur in der Freizeit, sondern auch am Arbeitsplatz. Wer privat gut versichert ist, kann also nicht nur ruhiger schlafen, er ist auch in der Arbeit entspannter. Daher hat der Zentralbetriebsrat auch für Ihre freie Zeit ein Privatrechtsschutz-Paket gemeinsam mit INVIVA verhandelt, das Ihnen bei ARAG Top-Konditionen garantiert.

Eine Gruppen-Rechtsschutzversicherung ist eine Einzelversicherung mit Gruppenrabatt und speziellen Konditionen sowie besonderen Vorteilen. Somit erhalten Sie eine ermäßigte Prämie mit Verbesserungen gegenüber der Einzelversicherung.
Recht haben und aber Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen. 

Wird es aber einmal kritisch, dann hilft Ihnen Ihr Rechtsschutz, Ihr gutes Recht ohne finanzielles Risiko zu wahren und durchzusetzen.

Die Rechtsschutzversicherung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgt mit der Inhouse-Beratung für eine schnelle, reibungslose und für Sie einfache Abwicklung.

Als Rechtsschutzspezialist verfügt die ARAG nicht nur über 40 ARAG Inhouse-Juristen, sondern auch über ein spezialisiertes Anwaltsnetzwerk. 

Als unabhängige Spezialversicherung unterstützt die ARAG Sie auch im Streitfall gegen andere Versicherungen.

Finden Sie weiters Antworten auf grundlegende Rechtsfragen:
  • Über 1000 Musterschreiben und Dokumente kostenfrei downloaden
  • Rund um die Uhr verfügbar
  • Einfach und verständlich
  • Kaufverträge, Patientenverfügung, Testamentsvorlagen, Mietverträge etc.
Registrieren Sie sich nach Vertragsabschluss einfach auf der Homepage www.arag.at

Sie können sich auf diese Leistungen verlassen:
  • Privatbereich: 
    Schaden- und Strafrechtsschutz aud den Bereichen Freizeit, Sport, Familien- und Erbrecht, web@ktiv-Internet Rechtsschutz
  • Verkehrsbereich:
    Fahrzeugrechtsschutz für ein oder mehrere privt genutzter Fahrzeuge
  • Wohnbereich: 
    Privat genutzte Wohnungen oder Eigenheim sowie Miete, Pacht, Garage und Abstellplätze in Österreich gelegen
Durch die ARAG Inhouse Beratung können Sie mit einer telefonischen Rechtsauskunft täglich schnelle juristische Hilfe bekommen.

Das ARAG online Service bietet viele Antworten auf grundlegende Rechtsfragen und liefert über 1000 Musterschreiben und Dokumente kostenfrei zum Downloaden.

Deckung im Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz bis zu 10 % der Versicherungssumme beim Straf-Rechtsschutz für reine Vorsatzdelikte.

"Kleine Weltdeckung" als örtlichen Geltungsbereich.
Der Versicherungsfall (Eintrittsort) kann auf der ganzen Welt eintreten! Der Gerichtsstand ist je nach versicherter Leistungsart Europa im geografischen Sinn (inkl. außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, Kanaren, Madeira, Azoren), die Mitgliedsländer der EU (inkl. Schweiz, Lichtenstein, Norwegen und Island) oder Österreich.

Weltdeckung nach Unfällen mit Personenschäden im Lenker-Rechtsschutz und im Privatbereich des Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutzes bei Unfällen im Zusammenhang mit einer privaten Reise.

Prämienschutz bei vorübergehender Arbeitslosigkeit

Streitigkeiten bei Eltern und großjährige Kinder in Pflege aus einem Vertrag mit dem Pflegeheim oder über die Pflege zu Hause sowie aus privaten Pflegeversicherungen 
 
Durch den Selbstbehaltstarif sparen Sie 20 % an Prämie - dieser Selbstbehalt entfällt bei Wahl eines ARAG Rechtsanwaltes, die natürlich spezialisiert und kompetent sind und über ein österreich- und europaweites Netz verfügen.

Möglichkeit der Mitversicherung von einer nebenberuflich selbständigen Erwertbstätigkeit.
Die speziellen Konditionen bzw. besonderen Vorteile in Ihrer neu verhandelten Gruppen-Rechtsschutzversicherung können Sie als DienstnehmerIn und GÖD Mitglied aus dem Folder im Download ersehen. 

Weiters finden Sie da auch den dazugehörigen Antrag online zum Download sowie zusätzliche nützliche Unterlagen.

Nähere Auskünfte bekommen Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch, welches Sie mit dem Angebotsanforderungs-Formular bestellen können. Gleichzeitig bekommen Sie auch im Intranet wertvolle Informationen.

Den Antrag (vom Download) geben Sie bitte im Original oder Farbscan direkt beim Zentralbetriebsrat ab oder senden uns diesen per Scan an noel@inviva.at bzw. per Post an INVIVA GmbH, Dietrich-Keller-Strasse 24, 8074 Raaba-Grambach.
Mit dem Selbstbehaltstarif sparen Sie 20 % Prämie!
 
Im gerichtlichen Verfahren haben Sie immer die freie Anwaltswahl.
 
Überlassen Sie aber ARAG die Auswahl des Rechtsanwaltes, oder wählen einen Inhouse-Juristen übernimmt ARAG trotz günstigerer Prämie alle Kosten – es fällt kein Selbstbehalt für Sie an.
 
ARAG bietet Ihnen darüber hinaus österreich- und auch europaweit ein Netz von spezialisierten und kompetenten Anwälten. Wir übernehmen gerne die Beauftragung des Anwaltes für Sie und kümmern uns um Ihr rechtliches Anliegen.
Rasche Hilfe im Schadenfall wird durch das Schaden-Service-Telefon unter +43 (1) 531 02 1300 garantiert.

Der erste Schritt bei Rechtsfragen und Rechtsproblemen - Sie haben immer die  Wahl:
ARAG Inhouse Juristen -> Kein Selbstbehalt!
  • Telefonische Rechtsauskunft
  • außergerichtliches Einschreiten bei Kleinschäden
ARAG Partneranwalt -> Kein Selbstbehalt!
  • Verzicht auf den Selbstbehalt bei Wahl eines von ARAG empfohlenen Anwalt als Spezialist im jeweiligen Bereich 
Mediation -> Kein Selbstbehalt!
  • Auswahl aus einem Mediatorenpool
  • ARAG Inhouse Mediatorin
Eigener Anwalt - freie Rechtsanwaltswahl
  • 10 % Selbstbehalt von den Schadenkosten, mindestens EUR 100,-

Die Rechtsschutzversicherung steht Ihnen jedenfalls mit Rat und Tat zur Seite und sorgt mit der Inhouse-Beratung für eine schnelle, reibungslose und für Sie einfache Abwicklung.
Beratungs-Rechtsschutz:
  • Der Gattin des VN wurde von ihrer Tante die Schenkung einer größeren Geldsumme in Aussicht gestellt. Da die Gattin in keinem guten Einvernehmen mit den Kindern der Tante steht, möchte sie sich bei einem Rechtsanwalt über die Voraussetzungen einer Schenkung erkundigen.
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz: 
Hinweis: Im Strafverfahren sind auch bei Freispruch die eigenen Anwaltskosten selbst zu bezahlen. Kostenersatz nur durch Rechtsschutz-Versicherung.
  • Die Gattin des VN verletzt beim Schifahren einen am Pistenrand stehenden Schifahrer. Es wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet.
  • Durch einen behaupteten Behandlungsfehler stirbt ein Patient. Ein gerichtliches Strafverfahren und ein Disziplinarverfahren vor der Standesvertretung werden gegen den Arzt (VN) eingeleitet. Ein Anwalt verteidigt den VN in beiden Verfahren. 
Straf-Rechtsschutz für Vorsatzdelikte:
  • Der VN wird unschuldig in einen Raufhandel verwickelt. Nachdem er im eingeleiteten Strafverfahren freigesprochen wird, übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung seine Anwaltskosten. 
Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz:
  • Der VN wird während seiner beruflichen Tätigkeit als Straßenbauarbeiter von einem LKW angefahren. Mit Hilfe eines Anwaltes macht er Schmerzensgeld geltend. 
  • In der Ordination des VN stolpert ein Patient und beschädigt teure elektronische Geräte. Es werden Schadenersatzansprüche eingefordert. 
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz:
  • Da ihre Heizungsanlage defekt ist, muss die VN einen Installateur mit der Reparatur beauftragen. Trotz mündlichem Kostenvoranschlag verrechnet der Installateur nach erfolgter Behebung des Mangels das Doppelte des mündlich Vereinbarten. Ein Rechtsanwalt muss mit der außergerichtlichen Interessenswahrnehmung betraut werden. 
  • Der VN bestellt für seine Ordination Geräte und vereinbart einen fixen Liefertermin. Als dieser nicht eingehalten wird, tritt er vom Kaufvertrag zurück. Nachdem die Lieferfirma auf eine Stornogebühr besteht und diese auch gerichtlich geltend macht, nimmt der VN anwaltliche Hilfe in Anspruch. 
Versicherungsvertrags-Rechtsschutz:
  • Der VN wird im Zusammenhang mit einem privaten Fußballspiel verletzt. Seine private Unfallversicherung lehnt den Eintritt in den Schadenfall ab und bestreitet, dass es sich um einen Unfall im Sinne der AUVB handelt. Der VN möchte mit Hilfe eines Anwaltes seine Rechte wahren. 
  • Der VN stürzt und zieht sich eine komplizierte Knieverletzung zu. Seine private Unfallversicherung beauftrag einen Sachverständigen und bietet dem VN daraufhin 20.000 € an. Der VN beauftragt außergerichtlich einen Rechtsanwalt, konsultiert einen privaten Orthopäden und legt ein Gegengutachten vor. Die Unfallversicherung bietet daraufhin 30.000 €. 
Liegenschafts-Rechtsschutz:
  • Der VN wohnt in einer Mietwohnung. Der Vermieter erhöht ungerechtfertigt die Miete auf das Eineinhalbfache. Nach vergeblichen Vermittlungsversuchen erwirkt der VN mit Hilfe des Anwaltes im Prozess eine Mietreduktion. 
  • Der VN zieht aufgrund Familiennachwuchses in eine größere Wohnung. Nachdem der bisherige Vermieter die hinterlegte Kaution nicht zurückgeben will, braucht der VN anwaltliche Unterstützung vor Gericht. 
  • Die Garageneinfahrt des VN wird ständig von einem Nachbarn zugeparkt. Der VN bringt eine Besitzstörungsklage beim Bezirksgericht ein. 
  • Die VN bewohnt eine Genossenschaftswohnung. Immer wieder kommt es mit der Genossenschaft zu Problemen wegen ungerechtfertigter Mietzinserhöhungen und Unregelmäßigkeiten bei Betriebskostenabrechnung. Dagegen möchte sich die VN zur Wehr setzen. 
Rechtsschutz in Erbrechtssachen:
  • Der VN hat mit anderen vermeintlichen Erben Streit über die Gültigkeit eines Testamentes. 
  • Der VN klagt als Vermächtnisnehmer den eingeantworteten Erben auf Herausgabe einer körperlichen Sache (Legatsklage). 
  • Der VN erbt aufgrund eines Testamentes von seinem Onkel eine Liegenschaft. Im Verlassenschaftsverfahren taucht eine weitere Erbin mit einem anderen Testament auf, wonach sie die Liegenschaft erben soll. Das Nachlassverfahren wird unterbrochen und die beiden ‚Erben’ ins streitige Verfahren verwiesen, wo geklärt werden soll, welches Testament Gültigkeit besitzt. 
Rechtsschutz in Familienrechtssachen:
  • Die VN fordert vom Kindesvater Unterhalt für das eheliche oder außereheliche Kind. 
  • Der VN wird von seinem Sohn, zu dem er seit Jahren keinen Kontakt mehr hatte, bezüglich der Ausstattung geklagt. 
  • Die VN bekommt von ihrem Exmann Unterhalt für ihre minderjährige Tochter. Einem Unterhaltsherabsetzungsantrag des Exmannes stimmt das Bezirksgericht mit Beschluss zu, da er als Selbständiger im letzen Jahr angeblich weniger verdient hat. Diesen Beschluss möchte die VN anfechten. 
Steuer-Rechtsschutz:
  • Der VN wird mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe eine teure Markenuhr bei der Einfuhr nicht verzollt. Mit Hilfe des Anwalts stellt sich in II. Instanz heraus, dass es sich um ein Billigimitat handelt und der Vorwurf haltlos ist. 
Daten-Rechtsschutz: 
  • Der VN beantragt die Löschung seiner personenbezogenen Daten, die bei einem Adressverlag gespeichert sind. Als dies offenbar nicht geschieht, will er eine Klage auf Löschung seiner personenbezogenen Daten beim Zivilgericht einbringen. 
Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden:
  • Die VN ist mit dem Auto unterwegs als ein Radfahrer überraschend die Fahrbahn überquert. Die VN verreißt ihr KFZ und es kommt zum Zusammenstoß mit einem anderen PKW. Nicht nur ihr Auto ist ein Totalschaden, sondern auch die VN ist verletzt. Sie klagt Schmerzengeld beim Radfahrer ein, welches ihr vom Gericht auch zugesprochen wird. Der Radfahrer kann das Schmerzengeld nicht bezahlen, da er Student und mittellos ist und auch über keine Haftpflichtversicherung verfügt. Da auch ein  Exekutionsversuch nichts bringt, zahlt die Rechtsschutzversicherung das Schmerzengeld an die VN. 
Zusatzbaustein Bauherrnrisiko:
  •  Der VN beauftragt eine Baufirma als gesamtverantwortlichen Generalunternehmer mit der Errichtung eines Einfamilienhauses.Nach dessen Übergabe kommt es zu Problemen mit der Heizungsanlage. Der VN beanstandet diesen Mangel und bezahlt deshalb die noch offene Schlussrechnung nicht. Trotz Setzung einer Nachfrist zur Mangelbehebung reagiert das Unternehmen nicht sondern klagt die offene Rechnung ein. 
Zusatzbaustein Eltern in Pflege:
  • Die Eltern des VN leben schon mehrere Jahre in einem Pflegeheim, da sie zuhause nicht betreut werden können. Das Pflegeheim fordert nun einen um € 100,-- höheren Pflegekosten-beitrag mit der Begründung, dass sich der Zeitaufwand für die tägliche Pflege erhöht hat. Der VN will diese Begründung nicht  akzeptieren und bezahlt den Mehrbetrag nicht, weshalb es zu einer Klage gegen ihn kommt.